Reisepaß beantragen oder verlängern ohne Wohnsitz: So einfach geht es (auch Personalausweis)
- 30. Juni 2023
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Inhaltsverzeichnis
Für Menschen ohne Wohnsitz kommt es manchmal zu weiteren bürokratischen Hürden als im Normalfall. Digitale Nomaden, Dauerreisende oder Freilerner reisen oft das ganze Jahr und haben somit keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder gar einen Wohnsitz. Einen Wohnsitz zu haben, ist der Standardfall bei Behörden und Ämtern. Oft stellt sich daher bei einer Verlängerung oder Beantragung von Ausweisdokumenten, wie dem Reisepaß, die Frage, wo das denn am besten geht.
Dabei ist gar nicht so sehr die rechtliche Lage das Problem, sondern meistens das Unwissen der Mitarbeiter. Mit diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche rechtlichen Grundlagen dafür relevant sind, wo Sie Ihren Reisepaß beantragen können und was Sie dafür benötigen. Meistens sorgt dieses Wissen bei den Mitarbeitern der zuständigen Behörde für eine schnelle Bearbeitung. Probleme treten meistens auf, weil sie selber nicht wissen, auf welcher Grundlage Sie den Vorfall entscheiden sollen. Legen Sie Ihnen die passenden Gesetze vor, erfolgt die Bearbeitung oft schnell und einfach.
Welche Stelle ist für die Beantragung oder Verlängerung eines Reisepasses zuständig?
Je nach Quelle gibt es hierzu unterschiedliche Informationen. Es zählt jedoch, was im Gesetz dazu zu finden ist. Im Paßgesetz §19 Absatz 2 heißt es
(2) Für Paßangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig (Passbehörde).
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
Befinden Sie sich also gerade im Ausland, gehen Sie am besten zu einer deutschen Auslandsvertretung. Dazu zählen
- Botschaften
- Konsulate
- Honorarkonsulate
Dort wird Ihnen ein neuer Paß ausgestellt. Die Auslandsvertretungen nehmen meistens eine viel höhere Gebühr als eine deutsche Behörde und es dauert oft doppelt so lange. Der Ablauf bei den Honorarkonsularen läuft meistens einfach und unkompliziert ab. Bei einer Beantragung oder Verlängerung des Reisepasses im Ausland muß eine Zuständigkeitsübertragungserlaubnis erteilt werden. Dies geht aus §19 Absatz 4 PaßG hervor:
(4) Der Antrag auf Ausstellung eines Passes muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Für die Ausstellung eines Passes zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes oder eines hierfür bestimmten Passersatzes bedarf es dieser Ermächtigung nicht.
§19 Absatz 4 PaßG
Dort wird auch noch der „wichtige Grund“ aufgeführt, durch den ein Reisepaß beantragt werden kann. Dieser Grund muß laut des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom Bürgeramt anerkannt werden, so daß Sie sich vorher telefonisch informieren sollten. Diese wichtige Grund gilt auch, falls Sie mit einem inländischen Wohnsitz Ihren Reisepaß an einem nicht zuständigen Bürgeramt beantragen oder verlängern lassen wollen.
Kann ich ohne Wohnsitz in Deutschland meinen Reisepaß beantragen oder verlängern ?
Wegen der höheren Kosten ist überlegen sich einige, bei einem Heimatbesuch in einem deutschen Amt die Dokumente zu beantragen. Geht das überhaupt?
(3) Im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist. Im Ausland ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes gewöhnlich aufhält. Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.
§19 Absatz 3 des PaßG
Der letzte Satz aus §19 Absatz 3 des PaßG ermöglicht somit sehr viel Spielraum und sollte so gut wie auf jeden zutreffen. Er schließt viele Fälle ein. Ein „vorübergehender Aufenthalt“ in Deutschland ist bereits bei einem Besuch dort gegeben. Die zuständigen Behörden im Inland sind die Bürgerbüros und Bürgerämter.
Für den Personalausweis gilt eine ähnliche Gesetzesgrundlage. Der Text dazu lautet fast genauso wie der für den Reisepaß.
(1) In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig ist. Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält.
§ 8 - Personalausweisgesetz (PAuswG)
Am einfachsten geht eine Beantragung beim letzten zuständigen Meldeamt. Nehmen Sie auch dorthin die relevanten Gesetzesgrundlagen mit.
Was ist ein vorübergehender Aufenthalt?
Ein vorübergehender Aufenthalt ist ein bestimmter Zeitraum, während dessen Sie sich an einem anderen Ort als Ihrem gewöhnlichen Wohnort aufhalten, ohne jedoch Ihren „Mittelpunkt der Interessen“ dorthin zu verlagern.
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=857&langId=de&intPageId=984
Sollte vorherige Satz auf Sie nicht zutreffen, gibt es noch den „wichtigen Grund“ in Satz 4 des §19 PaßG.
Worauf sollten Sie bei einer Reisepaßbeantragung achten und welche Unterlagen werden benötigt?
Viele von uns haben schon erlebt, daß Sie bei der Beantragung oder Verlängerung ihrer Dokumente entweder vor Ort in der Behörde oder bereits vorher am Telefon abgewiesen werden. Mutmaßlich geschieht das, weil die Beantragung des Passes ohne Wohnsitz eher ein Ausnahmefall ist und daher mehr Arbeitszeit benötigt. Bei einer Beantragung mit Wohnsitz können die persönlichen Daten direkt aus dem System abgerufen werden. Ohne Wohnsitz müssen die Bearbeiter die Daten manuell eintragen. Nehmen Sie daher auf jeden Fall ein gültiges oder bisher gültiges Ausweisdokument mit, aus denen Ihre Daten hervorgehen.
Außerdem fühlen sich die Mitarbeiter nicht zuständig, da sie sich oftmals nicht auskennen. Nehmen Sie daher bei einem Termin die relevanten Gesetztestexte mit und zeigen Sie sie notfalls den Vorgesetzten der Bearbeiter.
Es gibt Bearbeiter, die ein Führungszeugnis für jede beantragende Person verlangen. Dies geht aus der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) § 7.0.3 hervor:
Eine Abfrage des INPOL-Fahndungsbestandes ist nach Maßgabe der anwendbaren landesgesetzlichen Vorschriften von der örtlichen Polizeidienststelle durchzuführen. Ein Führungszeugnis ist in der Regel nicht zu fordern. Wird ein Führungszeugnis auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls für notwendig erachtet (z. B. wenn die antragstellende Person keinen festen Wohnsitz hat oder wenn der Verdacht besteht, dass von einer anderen Passbehörde ein Pass versagt oder entzogen worden ist), so hat die Passbehörde die antragstellende Person aufzufordern, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei ihr zu beantragen (§ 30 Absätze 1, 2, 5 des Bundeszentralregistergesetzes/BZRG) und innerhalb eines Monats vorzulegen. Ist das Führungszeugnis nicht nach Ablauf eines Monats seit nachweisbarem Zugang der Aufforderung an die antragstellende Person bei der Passbehörde eingegangen, so kann es von der Passbehörde beantragt werden (§ 31 BZRG).
Ob die Bearbeiter dies verlangen oder nicht, hängt von der zuständigen Person ab. Hier herrscht eine Art subjektive Willkür. Daher kommt das bei einigen vor, bei anderen nicht. Eventuell können Sie Ihren dringenden und wichtigen Fall so darlegen, daß der Bearbeiter das Führungszeugnis nicht verlangt.
Manche Ämter möchten eine erhöhte Gebühr wegen „Nicht-Zuständigkeit“ erheben. Laut der vorher zitierten Gesetze sind sie jedoch zuständig und diese Zusatzgebühr steht ihnen daher nicht zu.
Welcher Wohnort wird eingetragen ohne Wohnsitz?
Da das System der Bearbeiter diese Daten haben möchte, stellt sich die Frage, welche Angaben ohne einen Wohnsitz übernommen werden können. Die Antwort findet sich in Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) 4.1.9.5.
Hat die antragstellende Person keine Wohnung oder ist nach den vorstehenden Nummern keine Wohnung zu ermitteln, ist der derzeitige Aufenthaltsort einzutragen.
Es muß demnach der momentane Aufenthaltsort angegeben werden. Je nachdem, wo Sie untergekommen sind, kann das ein Hotel, eine Ferienwohnung oder die Familie sein.
Vorzeitige Verlängerung: Was tun, wenn der Reisepaß noch gültig ist?
Möchten Sie Ihren Reisepaß verlängern, obwohl er noch einige Monate gültig ist, verweigern manche Behörden die Arbeit und verlängern den Paß nicht. Geben Sie in so einem Fall einfach an, daß Sie in ein Land reisen, bei dem bei Einreise der Paß mindestens noch sechs Monate gültig sein muß (bspw. USA). So sollten Sie Ihren Reisepaß gleich verlängern lassen können.
Fazit: Wie läuft die Beantragung am einfachsten und schnellsten ab?
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, nehmen Sie am besten folgende Unterlagen mit zur Verlängerung oder Beantragung Ihres Reisepasses:
- Die relevanten Gesetztestexte in Papierform (PDF)
- Ihren bisherigen Paß
- Ein zweites amtliches Dokument wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde o.ä.
- Die Abmeldung Ihres letzten Wohnsitzes
Ohne einen Wohnsitz sollten Sie überprüfen, ob Sie weiterhin in Deutschland krankenversichert sein können oder wollen. Für Menschen ohne Wohnsitz gibt es internationale private Krankenversicherungen, die weltweit operieren und versichern.
Oftmals noch größere Willkür oder Unwissenheit herrscht bei manchen Mitarbeitern in Bezug auf das Kindergeld von Wohnsitzlosen. Daher haben wir Ihnen zusammengefaßt, wie Sie nach einer Abmeldung aus Deutschland weiterhin Kindergeld erhalten könnten und was dafür relevant ist.
Manchmal bedeutet also frei sein etwas mehr Aufwand, weil es ein Lebensmodell ist, daß vom „Standard“ abweicht und Behördenmitarbeiter sicherlich lieber gerne Standardfälle bearbeiten.
Wichtige Gesetzestexte zum Herunterladen und Mitnehmen
Die relevanten Gesetztestexte haben wir für Sie zusammengestellt. Drucken Sie sie sich aus und nehmen Sie sie bei der Beantragung oder Verlängerung Ihres Reisepasses oder Personalausweises mit. So haben Sie die entsprechenden Stellen immer zur Hand und können den Mitarbeiter ggf. darauf hinweisen.
Mit diesen Informationen und Erfahrungen können Sie sicherlich einfacher und unbesorgter Ihren Reisepaß oder Personalausweis verlängern oder beantragen. Schreiben Sie gerne unten in die Kommentare, was Ihre Erfahrungen sind und wie Ihnen dieser Artikel dabei geholfen hat.
2 Antworten
Unsissenheit, verlägern, etc. Bitte die zahlreichen Rechtschreibfehler korrigieren. Danke.
Hallo Dietmar!
Danke für den Hinweis! Im unteren Absatz hatten sich in der Tat Fehler breitgemacht. Ich hoffe, daß jetzt alle gefunden und korrigiert sind.
Viele Grüße
Heiko