Kindergeld trotz Abmeldung: So erhalten Sie weiterhin Unterstützung im Ausland ohne Wohnsitz
- 28. Juli 2023
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Ein neues Leben in fernen Ländern, fremde Kulturen entdecken und berufliche Abenteuer wagen – immer mehr Menschen entscheiden sich für einen mutigen Schritt ins Ausland. Doch was passiert mit dem Kindergeld, wenn Sie Deutschland den Rücken kehren und Ihren Wohnsitz abmelden? Gibt es überhaupt noch Anspruch auf die finanzielle Unterstützung? In diesem informativen Artikel klären wir viele offene Fragen rund um das Kindergeld und dessen Bezug aus dem Ausland ohne Wohnsitz.
Für Dauerreisende und andere Menschen ohne Wohnsitz kann das Leben im Ausland eine aufregende Reise sein. Doch gerade für Eltern wirft die Entscheidung, Deutschland zu verlassen, viele Fragen auf. Ist das Kindergeld jetzt verloren? Müssen mühsame Anträge gestellt werden, um weiterhin Unterstützung zu erhalten?
Die gute Nachricht: Auch für Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden und ins Ausland ziehen, muss der Kindergeldbezug nicht zwangsläufig enden. Mit dem richtigen Wissen und den entsprechenden Voraussetzungen stehen die Chancen gut, weiterhin von dieser finanziellen Entlastung zu profitieren.
In unserem umfassenden Artikel beleuchten wir die verschiedenen Szenarien und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Bezug von Kindergeld im Ausland gelingen kann. Erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und welche Stolpersteine Sie vermeiden sollten. Echte Erfahrungsberichte von Auswanderern und wertvolle Expertentipps runden unseren Ratgeber ab.
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung in Form einer Steuerleistung bzw. Steuervergütung, die vom deutschen Staat an Familien mit Kindern gezahlt wird. Dadurch ist es an die Steuerpflicht geknüpft und nicht an einen Wohnsitz. Einige Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind fälschlicherweise der Meinung, daß Kindergeld einen deutschen Wohnsitz oder Aufenthalt benötigt. Das ist nicht der Fall. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um deutsches Kindergeld ohne einen Wohnsitz zu erhalten, zeigen wir Ihnen hier.
Kindergeld wird grundsätzlich an Personen ausgezahlt für
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
- Arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Das Ziel des Kindergelds ist es, Familien bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen und die Kosten zu mindern, die mit der Aufzucht von Kindern verbunden sind.
Das Kindergeld wird in der Regel monatlich an die Eltern oder Erziehungsberechtigten gezahlt und richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils einen bestimmten Betrag, der höhere Betrag wird ab dem dritten Kind gezahlt.
Das Kindergeld kann von Eltern, Alleinerziehenden oder auch von Pflegeeltern beantragt werden, sofern sie in Deutschland leben und dort steuerpflichtig sind.
Rechte und Pflichten für einen Kindergeldbezug
Der Bezug von Kindergeld ist mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden. Hier sind einige der wichtigsten:
Rechte:
- Finanzielle Unterstützung: Durch den Bezug von Kindergeld erhalten Eltern eine finanzielle Unterstützung vom Staat, um die Kosten für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu mindern.
- Vorrang bei der Kinderbetreuung: Eltern haben das Recht auf eine familienfreundliche Arbeitsumgebung, die ihnen ermöglicht, ihre Kinder angemessen zu betreuen und zu erziehen.
- Anspruch auf Elternzeit: Eltern haben Anspruch auf Elternzeit, um sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern oder um sich um ein adoptiertes Kind zu kümmern. Während der Elternzeit erhalten sie in der Regel kein oder nur ein reduziertes Einkommen, haben aber dennoch Anspruch auf Kindergeld.
- Schutz vor Diskriminierung: Eltern dürfen aufgrund ihrer Entscheidung, Kinder zu haben und zu erziehen, nicht diskriminiert werden.
Pflichten:
- Meldepflicht: Eltern müssen Änderungen, die sich auf den Anspruch auf Kindergeld auswirken könnten, umgehend der Familienkasse melden. Dazu gehören beispielsweise Änderungen in der Familienzusammensetzung, wie z.B. Scheidung, Heirat oder Geburt eines Kindes.
- Verwendungszweck: Eltern müssen das Kindergeld zum Wohl und zur Versorgung des Kindes verwenden.
- Steuererklärung: Eltern müssen das Kindergeld in ihrer Steuererklärung angeben, da es als Einkommen angerechnet wird.
- Rückzahlungspflicht: Wenn Eltern zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, müssen sie es zurückzahlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Bezug von Kindergeld je nach individueller Situation unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen und Unklarheiten direkt an die zuständige Familienkasse zu wenden.
Wer ist kindergeldberechtigt?
Kindergeldberechtigt sind in Deutschland in der Regel die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern. Das können zum Beispiel die leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern sein. Auch Großeltern oder andere Verwandte können unter bestimmten Umständen kindergeldberechtigt sein, wenn sie die Kinder erziehen und versorgen.
Um Kindergeld beantragen zu können, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten in Deutschland wohnen und steuerpflichtig sein. Außerdem müssen sie für das Kind sorgen und es in ihrem Haushalt aufnehmen. Wenn das Kind volljährig ist, muss es sich in der Regel noch in der Ausbildung befinden, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben.
In manchen Fällen kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden, wenn es selbst für seinen Unterhalt sorgt und die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Wer ist für das Kindergeld zuständig und zahlt es aus?
Das Kindergeld wird in Deutschland von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Diese Stelle ist für die Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig. Die Familienkasse ist eine Abteilung der Bundesagentur für Arbeit und hat bundesweit mehrere Standorte.
Die Familienkasse prüft die Ansprüche auf Kindergeld und zahlt das Kindergeld dann monatlich aus. Dabei ist zu beachten, dass das Kindergeld immer an denjenigen ausgezahlt wird, der das Kind in seinem Haushalt betreut und versorgt. In der Regel sind das die Eltern des Kindes.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Kind bei Verwandten oder Pflegefamilien lebt. In diesen Fällen kann das Kindergeld auch an die Verwandten oder Pflegefamilien ausgezahlt werden, die das Kind betreuen und versorgen.
Wenn man Fragen zum Kindergeld hat oder eine Änderung mitteilen möchte, kann man sich direkt an die zuständige Familienkasse wenden. Dabei ist es wichtig, die Kindergeldnummer bereitzuhalten, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
Kann ich Kindergeld aus Deutschland im Ausland beziehen?
Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, Kindergeld aus dem Ausland zu beziehen, wenn man als Deutscher im Ausland lebt oder wenn man als Ausländer in Deutschland lebt und hier steuerpflichtig ist.
Wenn man als Deutscher im Ausland lebt und arbeitet, hat man unter Umständen Anspruch auf Kindergeld, wenn man in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz lebt und dort nicht sozialversicherungspflichtig ist. Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass die Höhe des Kindergelds in diesem Fall von dem Land abhängt, in dem man lebt.
Wenn man als Ausländer in Deutschland lebt und hier steuerpflichtig ist, kann man unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Kindergeld haben. Dazu gehört zum Beispiel, dass man eine Arbeitserlaubnis besitzt und entweder EU-Bürger ist oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hat. Auch hier ist die Höhe des Kindergelds abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Einkommen der Eltern.
Es ist wichtig zu beachten, dass für den Anspruch auf Kindergeld im Ausland bestimmte Fristen und Bedingungen gelten, die beachtet werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich vor einem Umzug ins Ausland oder einer Beantragung von Kindergeld im Ausland genau über die entsprechenden Regelungen zu informieren.
Was bedeutet eine Abmeldung aus Deutschland für das Kindergeld?
Jede Änderung über die Verhältnisse ist der Familienkasse mitzuteilen. Eine Abmeldung erfährt die Familienkasse so oder so spätestens im folgenden Monat, da sie die Daten regelmäßig mit der Meldebehörde abgleicht. Direkt nach der Abmeldung wird im Regelfall die Zahlung des Kindergeldes eingestellt bis der Sachverhalt geklärt ist. Um dem vorzubeugen oder eine schnelle Klärung zu erwirken, sollten Sie selber tätig werden und von Ihnen aus den neuen Sachverhalt der Familienkasse mitteilen. Meistens kommen dann noch einige Rückfragen und Nachweise, die zu erbringen sind. In letzter Zeit fordert die Familienkasse von einigen Eltern viele Belege, die über ihre eigentliche Zustädigkeit hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über einen Schulbesuch. Diese Nachweise sind rechtlich keine Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kindergeld im Ausland zu beziehen?
Um Kindergeld aus Deutschland im Ausland ohne Wohnsitz weiterhin beziehen zu können, gibt es zwei Grundvoraussetzungen, von denen eine erfüllt sein muß:
- Der Antragsteller bzw. dem die Kinder zugehörende Elternteil ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. (Für Ehepartner gibt es hier Spielraum, der weiter unten beschrieben wird.) Alternativ wird er auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt.
- Der Antragsteller ist beschränkt steuerpflichtig und zusätzlich in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Um Kindergeld aus dem Ausland beziehen zu können, müssen in der Regel weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muß mit seinen Kindern in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz leben. Sie und Ihre Kinder befinden sich also weiterhin innerhalb der EU. Kindergeldzahlungen gibt es nur bei Aufenthalten innerhalb der Europäischen Union. In manchen Fällen kann es Ausnahmen geben, wenn der Aufenthalt außerhalb nur zeitlich begrenzt ist und gut schlüssig erklärt werden kann.
- Das Kinder hat einen gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil, das Kindergeld beantragt.
- Der Antragsteller muß in dem Land, in dem er lebt, keine vergleichbaren Leistungen erhalten. Das bedeutet, dass man in dem Land, in dem man lebt, nicht in den Genuß einer gleichartigen Leistung kommen darf, die dem Kindergeld ähnlich ist. Sollten Sie in einem anderen Land einen Wohnsitz haben, werden Sie dort Kindergeldleistungen beziehen. Darüber erhalten Sie einen Nachweis. Der deutsche Staat zahlt Ihnen dann die Differenz zwischen dem deutschen Kindergeld und den im Ausland gezahlten. Sie erhalten also weiterhin die gleiche Höhe wie vorher.
- Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein oder sich noch in einer Ausbildung befinden.
- Der Antragsteller muss alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorlegen, um den Anspruch auf Kindergeld zu belegen.
- Ihr Kind besitzt eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Diese erhalten Sie im Normalfall direkt nach der Geburt durch die Ausstellung einer Geburtsurkunde. Sollte Ihr Kind diese nicht besitzen, kann diese u.U. auch später beantragt werden.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es rund ums Kindergeld?
Der Bezug von Kindergeld ist in Deutschland durch mehrere gesetzliche Grundlagen geregelt. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sind:
- Einkommensteuergesetz (EStG): Das EStG regelt die steuerlichen Aspekte des Kindergeldes und legt fest, wer Anspruch auf Kindergeld hat und wie es besteuert wird.
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG): Das BKGG regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch, die Höhe des Kindergeldes und die Zuständigkeit für die Auszahlung.
- Familienkassenverordnungen (FKV): Die FKV legt die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Familienkassen fest.
- Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII: Das SGB II (Hartz IV) und XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) regeln den Bezug von Kindergeld für Bezieher von Sozialleistungen.
- EU-Verordnung Nr. 883/2004: Die Verordnung regelt den grenzüberschreitenden Bezug von Sozialleistungen innerhalb der Europäischen Union, einschließlich des Kindergeldes.
Diese Gesetze und Verordnungen legen die grundlegenden Bedingungen für den Bezug von Kindergeld fest. Sie enthalten auch Regelungen zur Feststellung der Anspruchsberechtigung, zur Höhe und zur Dauer des Kindergeldes sowie zur Rückzahlung von überzahltem Kindergeld.
Was ist er Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld?
Kinderfreibetrag und Kindergeld sind beide unterschiedliche steuerliche und finanzielle Leistungen.
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der den Eltern eine gewisse Summe an Einkommensteuer erspart. Dieser Freibetrag wird auf das zu versteuernde Einkommen der Eltern angerechnet und mindert somit die Steuerlast. Der Kinderfreibetrag wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und beträgt derzeit insgesamt 9312 Euro pro Kind und Jahr. Dieser setzt sich aus 6.384 Euro (2023: 6.024 Euro) beziehungsweise 3.192 pro Elternteil plus dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro (oder 1.464 Euro pro Elternteil) zusammen. Eltern können den Kinderfreibetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn sie für ein oder mehrere Kinder sorgen. Dieser vermindert dann das zu versteuernde Einkommen.
Das Kindergeld hingegen ist eine finanzielle Leistung, die Eltern für ihre Kinder direkt von der zuständigen Behörde monatlich ausgezahlt erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen. Es soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen und die Kosten für die Kindererziehung mindern. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt derzeit 250 Euro pro Kind.
Umgangssprachlich werden die beiden Freibeträge – also der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf – häufig pauschal als Kinderfreibetrag bezeichnet. Deshalb heißt es zum Beispiel im Jahr 2024 nicht selten, dass sich der Kinderfreibetrag auf 9.312 Euro beläuft. Aber wie gesagt: Die Summe setzt sich rein steuerrechtlich gesehen aus zwei verschiedenen Freibeträgen zusammen. Da für beide die gleichen Voraussetzungen gelten, stehen berechtigten Eltern aber auch immer beide Freibeträge zu.
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html
Das Kindergeld ist kein steuerpflichtiges Einkommen. Es vermindert höchstens die Steurvergünstigung durch den Kinderfreibetrag, wenn der Freibetrag höher ausfällt als das Kindergeld. Das ist meistens bei Großverdienern der Fall. Das Finanzamt berechnet den für Sie günstigeren Fall und wendet diesen an. Eltern sollten je nach ihrer individuellen Steuersituation trotzdem nachprüfen und nachrechnen, welches für sie die günstigere Option ist.
Wie berechnet das Finanzamt Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Das Finanzamt prüft bei der Berechnung der Steuern automatisch, welche Steuererleichterung für Sie günstiger ist. Zuerst wird die zu zahlende Steuer ohne Kinderfreibetrag und dann mit dem Kinderfreibetrag berechnet. Aus der Differenz ergibt sich die Steuererleichterung durch den Kinderfreibetrag.
Beispiel: Kinderfreibetrag ist höher als Kindergeld
Nehmen Sie an, daß Sie ohne Kinderfreibetrag 5000 Euro Steuern zahlen müßten. Mit dem Freibetrag aber nur 1000 Euro (fiktives Beispiel, keine echten Zahlen!). Dann hätten Sie eine Steuererleichterung von 4000 Euro. Kindergeld hätten Sie für ihr einziges Kind aber nur 3000 Euro im Jahr erhalten. Also wird der Kinderfreibetrag verwendet. Da Sie aber mehr Kindergeld erhalten haben, als Sie Steuern sparen würden, wird der Unterschied dieser beiden Beträge zu Ihren zu zahlenden Steuer hinzugerechnet (1000 Euro + 3000 Euro = 4000 Euro zu zahlende Steuer). Sie würden also statt 5000 Euro mit dem Freibetrag nur 4000 Euro Steuern zahlen.
Beispiel: Kinderfrebetrag ist niedriger als Kindergeld
Nehmen Sie an, daß Sie ohne Kinderfreibetrag 5000 Euro Steuern zahlen müßten und mit dem Freibetrag 4000 Euro (fiktives Beispiel, keine echten Zahlen!). Dann hätten Sie eine Steuererleichterung von 1000 Euro durch den Freibetrag. Kindergeld hätten Sie für ihr einziges Kind aber nur 3000 Euro im Jahr erhalten. Also wird der Kinderfreibetrag nicht verwendet. Sie behalten das gezahlte Kindergeld, zahlen aber 5000 Euro Steuern (ohne Kinderfreibetrag).
Wichtig: Das Finanzamt geht immer von einer Zahlung des Kindergelds als, sobald Sie Anspruch auf Kindergeld haben! Es wird bei der Berechnung nicht überprüft, ob Sie das Kindergeld tatsächlich erhalten haben.
Wie läuft es praktisch nach einer Abmeldung?
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Menschen für ein Leben als Dauerreisende und ohne Wohnsitz entschieden. Gemeinsam mit Kindern gibt es mehr bürokratische Hürden. Wie Sie Ihren Reisepaß ohne Wohnsitz verlängern oder beantragen, haben wir bereits besprochen. In Bezug auf das Kindergeld gibt es nach der Abmeldung leider sehr unterschiedliche Erfahrungen und Vorgehensweisen.
Grundsätzlich wird nach der Abmeldung zuerst das Kindergeld eingestellt. Sie erhalten anschließend eine Benachrichtigung, sofern es noch eine Möglichkeit für die Familienkasse gibt, Sie zu erreichen. Es wird eine Erklärung für den geänderten Sachverhalt verlangt. Dann beginnt für einige eine lange Brieffreundschaft mit der Familienkasse, für andere wird schnell wieder die Zahlung des Kindergeldes eingeleitet. Leider ist in letzter Zeit oft eine gewisse Willkür bei den geforderten Nachweisen zu erkennen.
Wir kennen einige Fälle, in denen das Kindergeld nahtlos weitergezahlt wurde. Dafür ist es erforderlich, daß Sie aktiv werden und der Familienkasse vorab die anstehenden Veränderungen mitteilen. Bei einigen Familien wurden nur die Kinder abgemeldet und das Kindergeld durchegehend weitergezahlt. Es kommt also in jeden Fall auf Ihre individuelle Situation an. Sie sollte der Familienkasse schlüssig und belegbar mitgeteilt werden. Dann sollte die Zahlung des Kindergeldes fortgesetzt oder zügig wieder eingeleitet werden.
Ein freieres Leben, das vom „Normalfall“ abweicht, ist für Behördenmitarbeiter oftmals ungewohnt und mit mehr Arbeit verbunden. frei sein bedeutet für den Bezug von Kindergeld ohne Wohnsitz also mehr Aufwand, den Sie mit diesem Artikel hoffentlich gering halten können. Haben Sie Fragen? Wie waren Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie gerne einen Kommentar!