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Gesetze, rechtliche Grundlagen, Verordnungen und Rechtsprechung für österreichische Vereine in Österreich

Wichtige Gesetze für den österreichischen Verein: Diese 4 müssen Sie mindestens zwingend beachten

Inhaltsverzeichnis

Führen Sie einen Verein in Österreich, gelten auch für diese Körperschaft rechtliche Grundlagen wie Gesetze, Regeln und Verordnungen. Anders als auf Werbeveranstaltungen für Vereinsgründungen dargestellt, ist der Verein kein quasi rechtsfreier Raum, mit dem Sie Ihr ganzes Leben führen und gestalten können, ohne jemals Steuern zu zahlen und Gesetze beachten zu müssen.

Bitte beachten Sie, daß dieser Artikel nur Erfahrungen und Recherchen wiedergibt, jedoch keinen Anspruch einer rechtlichen Beratung hat oder diese erfüllen möchte. Rechtliche Beratungen müssen Sie bei entsprechenden Stellen in Anspruch nehmen.

Im letzten Beitrag ging es um grundlegende Informationen dazu, wie ein österreichischer Verein funktioniert und was Sie bei der Nutzung eines Vereins beachten sollten. Dieser Beitrag hier widmet sich den geltenden Vorschriften und Gesetzen für Vereine.

Gesetze für den Verein nach außen

Gesetze und Gesetzestexte für österreichische Vereine - Bild zeigt ein geöffnetes Gesetz in Buchform

Für einen österreichischen Verein gelten die gleichen zwingenden Gesetze nach außen wie für andere Körperschaften. Die Grenzen des öffentlichen und privaten Rechts müssen jederzeit eingehalten werden. Er unterliegt insbesondere folgenden Vorschriften:

Vereinsgesetz von 2002

Das Vereinsgesetz von 2002, auch bekannt als das „Österreichische Vereinsgesetz 2002“ (Vereinsgesetz 2002 – VerG 2002), ist ein Gesetz in Österreich, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und das Betreiben von Vereinen in Österreich regelt. Das Gesetz wurde am 15. Mai 2002 erlassen und trat am 1. Juli 2002 in Kraft.

Das Vereinsgesetz von 2002 enthält Bestimmungen und Regelungen, die für die Gründung und das Funktionieren von Vereinen in Österreich relevant sind.

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder auf Englisch „European Convention on Human Rights“ ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Mitgliedsstaaten des Europarats verabschiedet wurde. Sie wurde 1950 unterzeichnet und trat 1953 in Kraft. Die Konvention widmet sich der rechtlichen Regelung im Bereich der Menschenrechte und dient dem Schutz und der Förderung grundlegender Menschenrechte und Freiheiten in Europa.

Die EMRK legt eine umfassende Liste von Menschenrechten und Grundfreiheiten fest, die in den Unterzeichnerstaaten geschützt werden müssen.

Die Umsetzung und Überwachung der EMRK obliegt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der seinen Sitz in Straßburg, Frankreich, hat. Einzelpersonen und Gruppen können beim EGMR Beschwerden einreichen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre in der EMRK festgelegten Rechte verletzt wurden und sie in ihrem eigenen Land keine wirksamen Rechtsbehelfe haben.

Bundesabgabenordnung (BAO)

Die Bundesabgabenordnung (BAO) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die allgemeinen Bestimmungen und Verfahren für die Festsetzung, Einhebung und Überwachung von Bundesabgaben regelt. Bundesabgaben sind in Österreich die Steuern und Abgaben, die auf Bundesebene erhoben werden, wie die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und andere Bundessteuern.

Die Bundesabgabenordnung ist ein umfassendes Gesetz, das die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen sowie der Steuerbehörden regelt. Sie enthält Bestimmungen zu verschiedenen Aspekten des Steuerrechts.

Daraus ergeben sich auch für den Verein unter anderem folgende Pflichten (siehe Bundesministerium Finanzen):

  • Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO)
  • Anzeigepflichten (§§ 120 bis 121a BAO)
  • Führen von Büchern bzw. Aufzeichnungen (§§ 124 bis 132 BAO) einschließlich Registrierkassenpflicht für Barumsätze (§ 131b BAO)
  • Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO)
  • Einreichung von Abgabenerklärungen (§§ 133 bis 140 BAO)
  • Hilfeleistung bei Amtshandlungen (§ 141 BAO)
  • Mitwirkungspflicht bei abgabenbehördlichen Prüfungen (§ 147 BAO)

Alleine aus diesem Gesetz folgen einige Pflichten der Vereinsführung, die gerne verschwiegen werden, wenn es um die Buchführung der Einnahmen und Ausgaben geht. Es gelten viele Bestimmungen, die auch für andere Körperschaften gelten, einige sind für Vereine jedoch vereinfacht.

Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) ist ein zentrales Gesetz im österreichischen Steuerrecht, das die Besteuerung von juristischen Personen regelt, insbesondere von Kapitalgesellschaften und bestimmten anderen juristischen Entitäten. Das Körperschaftsteuergesetz legt die steuerlichen Bestimmungen und Verfahren für diese Rechtsträger fest und definiert, wie deren Einkünfte besteuert werden.

Zu den juristischen Personen, die vom Körperschaftsteuergesetz betroffen sind, gehören beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Das Gesetz regelt die Körperschaftssteuer, die auf das Einkommen dieser juristischen Personen erhoben wird.

Die genauen Regelungen und Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes können komplex sein und hängen von der Art der juristischen Person und ihren Aktivitäten ab. Unternehmen und Organisationen, die in Österreich als juristische Personen agieren, müssen das Körperschaftsteuergesetz beachten und die Steuervorschriften ordnungsgemäß einhalten.

Sollten Sie Angestellte im Verein haben oder anstreben, gelten dafür die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für andere Körperschaften.

Ein Verein hat also viele rechtlich bindende Pflichten, die er einhalten muß. Der rechtsfreie Raum gehört zu den größten Mythen und Lügen rund um österreichische Vereine.

Gesetze für den Verein nach innen

Nach innen haben Vereine hingegen einen gewissen Handlungsspielraum bei der Gestaltung des Vereinslebens und des Miteinanders der Mitglieder. Allerdings gilt auch dort, daß kein höheres Recht gebrochen werden darf.

Gesetze und Gerechtigkeit - Goldene Statute der Justizia mit erhobenem Schwert und Waage

So können dort bspw. auch Rechte und Pflichten der Mitglieder festegelegt werden, wenn sie nicht den allgemeinen Gesetzen widersprechen. Es ist also alles erlaubt, was nicht verboten ist. Dies läßt gegenüber einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung der Vereinstätigkeit in Bezug auf die Mitglieder zu. An die geltenden Gesetze muß sich auch ein österreichischer Verein trotzdem jederzeit halten.

Fazit: Gesetze gelten natürlich auch für österreichische Vereine

Auch Vereine unterstehen den zwingen Vorschriften des öffentlichen Rechts und auch den Verordnungen. Ein Verein ist kein rechtsfreier Raum. Zwar können intern gewisse Freiheiten genossen werden und Rechten und Pflichte der Mitglieder geregelt werden. Nach außen muß sich der österreichische Verein immer an die jeweiligen Gesetze und Verordnungen halten.

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